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Wann zahlt die gesetzliche Unfallversicherung nicht?

Die gesetzliche Unfallversicherung wird vom Arbeitgeber getragen. Gegen Unfälle auf dem direkten Weg zur Arbeit und zurück sowie während der Arbeit sind Sie somit durch die gesetzliche Unfallversicherung in der Regel abgesichert. In der gesetzlichen Unfallversicherung sind auch Umwege, die unvermeidbar sind versichert. Wozu braucht man dann noch eine zusätzliche private Unfallversicherung? Hausfrauen, Selbstständige und Freiberufler sind über die gesetzliche Unfallversicherung nicht versichert. Für Menschen im Außendienst z.B. ist es darüberhinaus sehr sinnvoll, eine private Unfallversicherung abzuschließen, da diese einem höheren Unfallrisiko ausgesetzt sind.

Braucht man eine Unfallversicherung ?

Statistisch gesehen ereignen sich die meisten Unfälle in der Freizeit wie etwa beim Sport, beim Handwerken oder Putzen. Sehr viele schwere Unfälle passieren ausrechnet zuhause wo wir uns am sichersten fühlen. Auch beim Freizeitsport passieren sehr oft Unfälle. Besonders gefährdet sind Fußballer, Snowboarder, Skifahrer, Motorradfahrer, Taucher, Fahradfahrer und Bergwanderer. Auch ältere Menschen stürzen oft und ziehen sich schwerwiegende Verletzungen zu.

Unfälle können zu bleibenden Schäden und im schlimmsten Fälle zur Invalidität oder zum Tod führen. Die Folgekosten selbst tragen zu müssen, kann unter Umständen zum wirtschaftlichen Ruin führen. Daher ist es durchaus sinnvoll, eine private Unfallversicherung abzuschließen.

Unfallversicherung Kind sinnvoll oder nicht ?

Unfälle geschehen bei Kindern häufiger als bei Erwachsenen. Es gibt zwar eine gesetzliche Unfallversicherung für Kinder in der Schule sowie in Kindergarten. Der direkte Weg hin und zurück ist auch versichert. Holt sich der Kleine aber noch irgendwo ein Eis oder klettert auf ein Gerüst und fällt runter, ist er schon nicht mehr über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Selbst wenn sich ein Unfall auf dem Schulgelände ereignet, sieht es finanziell nicht gerade rosig aus. Da Kinder noch nichts in die gesetzliche Versicherung eingezahlt haben, erhalten diese auch nur eine geringe Rente, wenn etwas passiert ist. Kinder können auch keine Berufsunfähigkeit abschließen. Eine Unfallversicherung ist die einzige Möglichkeit, ein Kind abzusichern.

Unfallversicherung anstelle einer Berufsunfähigkeit

Es gibt bei einigen privaten Unfallversicherungen auch die Möglichkeit, den Versicherungsschutz zu erweitern und sich z.B. auch gegen schwere Krankheiten abzusichern. Dies ist kann insbesondere sinnvoll sein falls Sie keine Berufsunfähigkeit abschließen können oder wollen.

Höhere Leistung durch Vereinbarung einer Progression

Wenn eine Progression in der Unfallversicherung vereinbart wird, steigt die Leistung in Abhängigkeit von dem Grad der Invalidität. Je nach Vereinbarung kann die Invaliditätssumme mit einer Progression bis auf das 7-fache ansteigen. Es gibt 3 Progressionsmodelle. Es kann eine 3-fache, 5-fache oder 7-fache maxilmale Steigerung vereinbart werden.

Was bedeutet Invalidität?

Invalidität in der Unfallversicherung bedeutet, dass ein Schaden durch einen Unfall verursacht die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit bleibend einschränkt.

Ein Arzt bestimmt, welche Körperteile in welchem Maße durch einen Unfall dauerhaft geschädigt sind. In erstr Linie wird der Invaliditätsgrad bei den Unfallversicherungen durch die sogenannte Gliedertaxe bestimmt. Sie legt fest wie hoch die Auszahlung der Versicherungssumme ausfällt. Die Gliedertaxe bezieht sich auf einzelne Körperteile, welche nach einem Unfall ganz oder teilweise nicht mehr funktionieren und weist diesen die Wichtigkeit im Menschlichen Körpen aus. Die Gliedertaxe wird in Prozenten ausgedrückt. Z.B.kann der Verlust eines Arms mit einem  Prozentsatz von z.B. 75% belegt sein. Interessanterweise kann diese Gewichtung von Unfallversicherung zu Unfallversicherung variieren. Daher sollten Sie besondeers auf eine gute Gliedertaxe achten.

Die Kaptitalleistung der Unfallversicherung

Die Unfallrente zahlt bei bleibenden Schäden, welche auf einen Unfall zurückzuführen sind, eine Kapitalleistung. Die Beeinträchtigung muss auf einen Unfall und darf nicht auf eine Krankheit zurückgehen.

Unfallrente

Die Unfallversicherung zahlt bei bleibenden Schäden, welche auf den Unfall zurückzuführen sind, eine Kapitalleistung. Man kann aber auch darüberhinaus oder auch anstelle dessen eine Unfallrente abschließen. Die Unfallrente wird ab einem Invaliditätsgrad von 50 % gezahlt. Ob man sich besser für die Kapitalleistung oder die Unfallrente entscheidet, hängt von der persönlichen Situation ab. Ein junger Mensch ohne große gesundheitliche Risiken, könnte tendenziell eher einen Vorteil von der Unfallrente haben.

Weitere Leistungen der Unfallversicherung

Eine Unfallversicherung kann außer einer Kapitalleistung und optionaler Rente aber noch mehr. Interessant ist das Tagegeld, Krankenhaustagegeld und das Genesungsgeld. Wer diese Absicherung vereinbart kann Verdienstausfall oder Krankenhauskosten absichern. Eine Todesfallleistungen für die Hinterbliebenen ist in der Regel enthalten. Darüberhinaus sind die folgenden Leistungen versicherbar: Assistanceleistungen, Oberschenkelhalsbruch, Kurkostenbeihilfe, Bergungskosten und kosmetische Operationen, welche medizinisch notwendig sind aufgrund eines Unfalls.

Krankentagegeld

Als Zusatzleistung können Sie ein Krankentagegeld vereinbaren. Das Tagegeld wird bezahlt, wenn Sie aufgrund eines Unfall in Ihrer Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt sind und sich aufgrund dessen in ärztlicher Behandlung befinden. Das Tagegeld wird bis zum Ende der ärztlichen Behandlung gezahlt. Die Höhe dieses Tagegeldes legen Sie selbst fest.Das Krankentagegeld wird maximal für ein Jahr gezahlt.

Genesungsgeld

Das Genesungsgeld ist eine Ergänzung zum Krankenhaustagegeld. Es wird nach einem vollstationären Aufenthalt im Krankenhaus für die gleiche Anzahl an Tagen für welche Krankenhaustagegeld gezahlt worden ist gezahlt. Maximal können 100 Tage entschädigt werden.

Übergangsleistung

Voraussetzung für die Zahlung von Übergangsgeld ist, dass die geistige oder körperliche Einschränkung infolge eines Unfalls für mindestens 50% über einen Zeitraum von 6 Monate nach dem Unfall ununterbrochen bestanden hat. Das Übergangsgeld ist als Überbrückung gedacht bis zur Genesung. Dadurch sollen langwierige Heilbehandlungen und Rehamaßnahmen finanziert werden.