Gute & günstige Teilkaskoversicherung

Autoversicherung Vergleich

Was tun bei einem Teilkaskoschaden?

In jedem Fall ist es gut und richtig, einen Teilkaskoschaden möglichst unverzüglich der Autoversicherung zu melden. Da es in der Teilkasko keine Schadenfreiheitsklassen gibt, gibt es nach einem Teilkaskoschaden keine höhere Schadenfreiheitsklasse bzw. keine höhere Versicherungsprämie im darauffolgenden Jahr. In der Teilkaskoversicherung gibt es eine konstante Kfz-Prämie ohne Schadenfreiheitsklassen.

Teilkasko Diebstahl

Was müssen Sie tun, wenn Sie merken, dass Ihr Auto gestohlen wurde?

Der erste und Gang sollte Sie zur Polizei führen. Ein Kfz-Diebstahlschaden muss umgehend der Polizei und der Versicherung gemeldet werden. Damit Sie für Unfälle und sonstige Schäden durch den dieb verursacht nicht aufkommen müssen, sollten Sie das Fahrzeug auch umgehend bei der Zulassungstelle abmelden.

Teilkasko Vandalismus

Vandalismus ist zum Teil in der Teilkasko abgesichert. Die Versicherung zahlt meistens den Autoschaden, den andere an fest verbauten Teilen des Wagens verbrochen haben und bei dem etwas zu Bruch gegangen ist. In der Regel begleicht die Autoversicherung  folgende Schäden infolge von Vandalismus:

  • Glasbruch 
  • Brandschäden 
  • Durch einen Einbruch entstandene Schäden

Teilkasko Wildschaden

Ein Wildunfall muss umgehend am besten der Polizei, dem zuständigen Jäger oder Jagdpächter gemeldet werden. Sonst begehen Sie eine Ordnungwidrigkeit und können mit einer Geldstrafe von 5000 Eur wegen Tierquälerei belangt werden.

Um bei der Versicherung den Schaden am eigenen Auto von der Teilkasko ersetzt zu bekommen, benötigt man eine Bescheinigung über den Unfall was einen weiteren Grund darstellt, den Schaden umgehend zu melden.

Totes Wild darf auch nicht mitgenommen werden. Sie begehen sonst Wilderei.

Was tun bei Steinschlag?

Schäden durch Steinschlag kommen sehr häufig vor. Der Schaden durch Steinschlag sollte umgehend der Versicherung gemeldet werden und möglichst bald repariert werden, da sonst die gesamte Autoscheibe in Einzelteile zersplittern kann. Kleine Schäden, welche sich nicht am Rand der Scheine befinden, können in der Regel ohne Selbstbeteiligung  ausgebessert werden. Falls es nötig ist, die gesamte Windschutzscheibe zu tauschen, wird die vereinbarte Selbstbeteiligung der Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung fällig.

Teilkasko Hagelschaden

Typischerweise verursacht Hagel Dellen und Beulen im Lack. Mitunter kommt es jedoch auch zu zersplitterten Seitenspiegeln und Front- und Heckscheiben. Damit die Autoversicherung die Beschädigung am Kfz eindeutig als Folge des vorgegangenen Unwetters mit Hagel in Verbindung  bringen kann, ist es ratsam, den Hagelschaden zeitnah zu melden. Der Schaden am Auto sollte so dokumentiert werden, dass er sich zeitlich zuordnen lässt. Dies lässt sich duch Fotos mit Zeitstempel bewerkstelligen. die Dellen sollten dabei möglichst mit einem Marker kenntlich gemacht werden. Eine explizite Meldefrist für Hagelschäden am Auto besteht jedoch nicht.

Ist ein  Marderschaden am Kfz versichert?

Jedes Jahr im Frühling beschädigen Marder unzählige Fahrzeuge bei ihren Revierkämpfen durch Marderbiss an Kabeln und Schläuchen. Marderbiss ist in der Regel in der Teilkasko abgesichert.

Eine sehr gute Teilkaskoversicherung sichert nicht nur den Mardeerbiss selbst, sondern auch die Folgeschäden durch Marderbiss ab. Folgeschäden durch Marderbiss können z.B. sein:

  • Ausfall der Bremsanlage
  • Motorschaden
  • Ausfall der Cockpitbeleuchtung

Schäden und Folgeschäden durch Marderbiss in der Teilkasko

Entdecken Sie Marderschäden an Kabeln oder Schläuchen, sollten Sie Ihr Fahrzeug sofort in eine Werkstatt bringen lassen und der Versicherung den Marderschaden unverzüglich melden. In manchen Versicherungstarifen sind nur die unmittelbaren Marderbissschäden an Kabeln und Schläuchen, nicht aber die daraus entstehenden Folgeschäden versichert. Je nachdem welche Kabel oder Schläuche beschädigt sind, sind Folgeschäden so gut wie vorprogrammiert. Das Fahrzeug kann zudem auch nicht mehr verkehrssicher sein, z.B. wenn die Bremsen oder die Beleuchtung betroffen ist.