Recht bekommen - Vergleich Rechtsschutzversicherung

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Wozu braucht man eine private Rechtsschutzversicherung?

In einer Notsituation wie z.B. nach Erhalt einer Abmahnung oder Kündigung hilft am besten ein guter Anwalt spezialisiert auf Arbeitsrecht. Vielleicht habe Sie auch ein Problem mit einem Unfallgegner im Straßenverkehr. Auch das sollten Sie einem Fachanwalt für Verkehrsrecht übergeben. Gute Beratung ist jedoch teuer. Die Stundenhonorare der Rechtsanwälte können schnell 250 Eur und mehr betragen. Um sich die beste Vertretung sowohl vor Gericht als auch außergerichtlich leisten zu können und keine Angst vor zukünftigen Konflikten haben zu müssen, sollte man daher so früh wie möglich eine Rechtsschutzversicherung abschließen.

Die gute Nachricht ist, dass man nur für den Bereich zahlt, welchen man auch benötigt. Man kann optional die folgenden Bausteine auswählen:

 

  • Privatrechtsschutz: Schützt den privaten Bereich. Beispielsweise bei Auseinandersetzungen mit staatlichen Einrichtungen oder Behörden
  • Arbeitsrechtsschutz: Hilft bei Abmahnung und unberechtigter Kündigung oder ausstehenden Gehaltszahlungen
  • Verkehrsrechtsschutz: Hilft Verkehrsteilnehmern z.B. bei Verkehrsunfällen oder bei Ärger mit der Werkstatt
  • Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen
  • Sozialgerichtsrechtsschutz: Hilft bei Auseinandersetzungen mit gesetzlichen Krankenkassen, Pflegekassen, der Renten- und Arbeitslosenversicherung
  • Steuerrechtsschutz: Hilft z.B. bei Streitigkeiten rund um den Einkommensteuerbescheid, die nicht selten vor Gericht enden.
  • Straf-Rechtsschutz: Erweitert die Leistungen des Straf-Rechtsschutz. Schützt ggfls. auch beim Vorwurf einer fahrlässig begangenen oder vorsätzlichen Straftat
  • Vertragsrechtsschutz: Hilft z.B. bei Streitigkeiten bei Verträgen rund um private Anschaffungen
  • Haus- und Wohnungsrechtsschutz: Sinnvoll für die selbst genutzten Wohnungen als Mieter und Vermieter
  • Mietrechtsschutz (nur in Kombination mit einer Privatrechtsschutzversicherung): Hilft bei Auseinandersetzungen mit dem Vermieter
  • Rechtsschutz für Vermieter: Hilft bei Konflikten mit Mietern, wie z.B. Mietrückständen und Mieterhöhungen

Privater Rechtsschutz – Wo gibt es Wartezeiten?

Der Job ist gefährdet. jetzt noch schnell eine Rechtsschutzversicherung abschließen? So einfach geht es leider nicht. Manche Rechtsschutzsparten haben Wartezeiten. Wartezeit bedeutet, dass die Versicherung erst nach Ablauf von 3 Monaten Schutz bietet. Für Konflikte, welche bereits vorher bestanden haben, gibt es keine Versicherungsleistung.

In den folgenden Sparten ist es üblich, eine Wartezeit von drei Monaten vertraglich zu vereinbaren:

  • Arbeitsrechtsschutz
  • Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen
  • Sozialgerichtsrechtsschutz
  • Steuerrechtsschutz
  • Sozialgerichtsrechtsschutz
  • Vertragsrechtsschutz
  • Haus- und Wohnungsrechtsschutz
  • Mietrechtsschutz

Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit

Wartezeitenverkürzungen kann es jedoch geben u.A. aufgrund von Vorversicherungszeiten. Einige Versicherer bieten auch für die hier genannten Sparten Rechtsschutzversicherungen ohne Wartezeiten an. Jedoch lässt sich dieses Modell nur durch eine mehrjährige Bindung realisieren, um auszuschließen, dass der Versicherte gleich nach dem ersten Schadenfall kündigt.

Rechtschutz in Ehesachen vor Gericht

Scheidungen sind meist teuer. Daher müssen Sie bei Ehesachen vor Gericht mit einer besonders langen Wartezeit von bis zu 3 Jahren rechnen. Es gibt auch derzeit nicht viele Policen, welche überhaupt den Baustein Ehesachen vor Gericht enthalten

Arbeitsrechtsschutz

Für Arbeitnehmer unverzichtbar ist der Arbeitsrechtsschutz. Meist wird er wegen Abmahnungen und Kündigungen in Anspruch genommen, aber oft auch aufgrund von fehlerhaftem Arbeitszeugnis, Urlaub oder Lohn.

Abmahnung

Eine Abmahnung bedeutet in der Regel, dass der Arbeitgeber ein Fehlverhalten seines Angestellten nicht toleriert. Gleichzeitig möchte der Arbeitgeber seinem Angestellten aber die Möglichkeit einräumen, sein Verhalten zu ändern und den Arbeitsplatz zu behalten.

Um eine verhaltensbedingte Kündigung aussprechen zu dürfen, muss der Arbeitgeber zunächst den Mitarbeiter abmahnt haben. Geschieht dies nicht, ist es nicht möglich zu kündigen.

Kündigung

Wer eine Kündigung erhalten hat, sollte durch einen Anwalt prüfen lassen, ob die Kündigung rechtskräftig ist. Es geht darum, ob Fristen eingehalten wurden, ein ausreichender Kündigungsgrund vorliegt oder ob sonstige Formfehler vorliegen.

1.   Betriebsbedingte Kündigung

Eine veränderte Situation macht die Weiterbeschäftigung unmöglich. Der Arbeitsplatz fällt z.B. durch Umstrukturierung, Umsatzrückgänge,  Rationalisierung oder Betriebsschließung weg. Wie dringlich die Gründe sind, die eine Weiterbeschäftigung unmöglich machen und ob eine korrekte Sozialauswahl getroffen wurde, ist Sache des Arbeitgebers darzulegen.

2.   Personenbedingte Kündigung

Die personenbezogene Kündigung wird ausgeprochen, wenn ein Arbeitnehmer nicht mehr dazu in der Lage ist, die erforderliche Arbeitsleistung zu erbringen. Dieser Zustand muss nicht nur vorübergehend, sondern voraussichtlich für eine längere  Zeit andauern. Der Arbeitgeber muss prüfen, ob es wirklich keine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit an einem anderen Arbeitsplatz in der Firma gibt. Gründe dafür, die vertragliche Arbeitsleistung nicht mehr erbringen zu können z.B. sein:

  1. Krankheit,
  2. fehlende berufliche Zulassung,
  3. Entzug der Fahrerlaubnis,
  4. Verlust der Arbeitserlaubnis,
  5. Straf- bzw. Untersuchungshaft,
  6. unüberwindbare Glaubenshindernisse,
  7. erhebliche Lohnpfändungen

3.   Verhaltensbedingte Kündigung

Eine verhaltensbedingte Kündigung liegt vor, wenn der Arbeitnehmer durch sein Fehlverhalten gegen vertragliche Arbeitspflichten verstößt. Diese können sein:

  1. Verspätungen
  2. Arbeitsplatz zu früh verlassen
  3. Schlechte Leistung trotz Befähigung
  4. Diebstahl
  5. Beleidigungen
  6. Üble Nachrede
  7. Alkohol, Drogen
  8. Private Nutzung des Telefons, Internets
  9. Ausländerfeindliche Äußerungen
  10. Sexuelle Belästigung

Ist Wohnungsrechtsschutz sinnvoll ?

Der Wohnungsrechtsschutz bietet Schutz als Eigentümer, Mieter oder Pächter. In der Regel sind Nachbarschaftstreitigkeiten mitversichert. Typische Streitfälle für welche ein Wohnungsrechtsschutz sinnvoll ist sind z. B.:

  1. Schimmelbefall in der Wohnung
  2. Mieterhöhungen
  3. Kündigungen des Mietverhältnisses wegen Eigenbedarf
  4. ungerechtfertigte Nebenkostenabrechnung
  5. Lärmbelästigung durch Nachbarn
  6. Schadensersatzforderungen nach Beschädigung der Wohnung