Private Krankenversicherung (PKV)
Private Krankenversicherung Vergleich (PKV)Vorteile
Wer eine private Krankenversicherung abschließt, profitiert von einem hochwertigeren Versicherungsschutz, welcher umfassender ist als der Standard der gesetzliche Krankenversicherungen. Die vereinbarten Leistungen der privaten Krankenversicherung, wie zum Beispiel die Höhe der Erstattung bei Zahnersatz oder eine Chefarzt-Behandlung, sind dabei vertraglich garantiert und gelten für die gesamte Laufzeit. Anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung ist bei einer privaten Krankenversicherung ausgeschlossen, dass sich gewisse Leistungen plötzlich verschlechtern oder komplett wegfallen können.
Der Leistungsumfang einer privaten Krankenversicherung ist in der Regel sehr viel höher als der einer gesetzlichen Krankenversicherung. Privat Versicherte erhalten in der Regel bessere Heil- und Hilfsmitteln und hochwertigere Behandlungen.
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Wer kann sich in der PKV privat versichern?
Die folgenden Personengruppen können wählen, ob sie sich privat oder gesetzlich versichern möchten:
• Hauptberuflich Selbstständige und Freiberufler (Ausnahmen sind Künstler und Publizisten, welche in der Künstlersozialkasse versicherungspflichtig sein können. Auch Landwirte sind unter gewissen Vorausetzungen in der GKV pflichtversichert)
• Beamte und andere Beihilfeberechtigte (z.B. Angehörige von Beamten, Beamtenanwärter) können wählen, ob sie sich lieber privat oder gesetzlich versichern möchten. Hierbei trägt der Dienstherr durch Zahlung der sogenannten Beihilfe einen großen Anteil der Versicherungskosten (ab 50 bis 80 Prozent) einer privaten Krankenversicherung. Daher schließen rund 85% der Beamten eine private Krankenversicherung ab.
• Angestellte mit einem Einkommen oberhalb der sogenannten Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) oder Versicherungspflichtgrenze (2019: Bruttogehalt ab 60.750 Euro jährlich) können in eine private Krankenversicherung wechseln. Vorher müssen sie ein Jahr lang mit ihrem Gehalt über der Versicherungpflichtgrenze liegen, um sich von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse befreien zu lassen.
• Personen ohne eigenes Einkommen oder über ein äußerst geringes Einkommen unter der Geringfügigkeitsgrenze, welche bei 450 Euro im Monat liegt, können sich privat kranken versichern lassen. Dazu gehören vor Allem Hausfrauen, Hausmänner oder minderjährige Kinder.
• Studenten können sich zu Beginn des Studiums entscheiden, ob sie gesetzlich oder privat versichert sein möchten. Da Studenten in der Regel nicht über viel Geld verfügen, gibt es spezielle Studententarife. Besonders interessant ist die private Krankenversicherung für Studenten, die Kinder von Beamten sind, da diese bis zu 80% Beihilfe zur privaten Krankenversicherung erhalten können.
Wer muss sich privat versichern?
Seit 2009 gilt in Deutschland eine allgemeine Krankenversicherungspflicht. Jede Person mit Wohnsitz in Deutschland ist verpflichtet, sich über eine gesetzliche oder private Krankenversicherung absichern. Der Großteil der Menschen in Deutschland muss sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern. Einige Personengruppen haben keinen Zugang zur gesetzlichen Krankenkasse und haben keine andere Wahl, als sich privat zu versichern.
Mit der allgemeinen Krankenversicherungspflicht wurde eine Regelung für die Zuordnung der Personengruppen zum jeweiligen Krankenversicherungssystem eingeführt. Dies ist wichtig für Menschen, welche keinen gültigen Versicherungsschutz haben. Die Zuweisung erfolgt aufgrund der letzten Mitgliedschaft in einem der beiden Krankenversicherungssysteme. Wer bisher noch in keiner Krankenkasse versichert war, wird aufgrund des ausgeübten Berufs dem gesetzlichen oder privaten Krankenkassensystem zugeordnet. Zu beachten ist, dass Personen welche einmal Mitglieder in einer privaten Krankenversicherung sind oder waren, nicht ohne Weiteres zurück in die gesetzliche Krankenkasse wechseln können. Insbesondere ab 55 ist dieses fast unmöglich.
Die Versicherungsprämie der privaten Krankenversicherung
Der Beitrag in der privaten Krankenversicherung orientiert sich vor allem an Beruf, Alter und Gesundheitszustand, eventuellen Vorerkrankungen des Versicherten bei Vertragsabschluss und der Höhe der Selbstbeteiligung, aber nicht am Verdienst wie bei der gesetzlichen Krankenkasse. Daher ist der Einstieg für junge, gesunde Menschen besonders sinnvoll.
Wahlleistungen der PKV
Private Krankenversicherungen verfügen über eine Art Baukastenprinzip was die Leistungen angeht. Man kann Leistungen abwählen, aber dafür andere hinzubuchen. Bei den Gesetzlichen Krankenkassen gibt es einen festgelegten Leistungskatalog, welcher bestimmt ob und in welcher Höhe Leistungen bezahlt werden. Zum Beispiel kann ein privat versicherter Patient entscheiden, im Krankenhaus eine Chefarztbehandlung zu erhalten, aber auf die Unterbringung im Einbettzimmer zu verzichten.
Wahlleistungen in der privaten Krankenversicherung sind:
- Erstattung von Höchstsätzen bei Arzt-Honoraren
- Kürzere Wartezeiten
- Erstattung aller medizinisch notwendigen und ärztlich verordneten Medikamente
- Gleichbleibendes Leistungsniveau
- Übernahme der Behandlungskosten
- Freie Arztwahl und freie Krankenhauswahl
- Beitragsrückerstattung bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen möglich
- Europa- und weltweiter Krankenschutz
- Behandlung durch den Chefarzt/Spezialisten
- Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer
- Kuren
- Kostenübernahme für Psychotherapie